Behörde / Kirchenvorsteherschaft
Die Kirchenvorsteherschaft wird alle vier Jahre von der Kirchgemeindeversammlung gewählt und trifft sich in der Regel einmal im Monat um die Entwicklung der Kirchgemeinde zu begleiten, anstehende Fragen zu besprechen und Entscheide zu treffen.
Präsidentin / Finanzen
Vizepräsident
Jugend und Freizeit
Aktuariat / Katechetik
Externe Pflegerin für den operativen Bereich
Liegenschaften
Kind und Kirche
Senioren
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