Behörde / Kirchenvorsteherschaft
Die Kirchenvorsteherschaft wird alle vier Jahre von der Kirchgemeindeversammlung gewählt und trifft sich in der Regel einmal im Monat um die Entwicklung der Kirchgemeinde zu begleiten, anstehende Fragen zu besprechen und Entscheide zu treffen.
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Vizepräsident
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