- Ordentlicher Besuch des Religionsunterrichts
- Besuch der Jugendgottesdienste (ab der 5. Klasse 12 Gottesdienste/Jahr)
- Besuch von 12 Gottesdiensten im Konfirmandenjahr
- Die verbindliche Anmeldung zum
» Konfirmandenunterricht und die Bereitschaft sich aktiv den Lebens- und Glaubesfragen zu stellen.